Gemeinderatssitzung am 21. November 2023
Schwerpunkt dieser Sitzung war die Erhöhung der Abwassergebühr in der Gemeinde.
- Zum 1. Januar 2024 wird die Abwassergebühr erhöht! Eine Neukalkulation der Kanalgebühren durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband hat ergeben, dass für den Zeitraum 2024 bis 2027 eine Erhöhung der Gebühr unumgänglich ist. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist die Gemeinde verpflichtet, in diesem Bereich kostendeckend zu arbeiten. Tarifliche Erhöhungen, Preissteigerungen bei den Betriebskosten sowie vermehrte und notwendige Investitionen im gesamten Abwasserbereich ließen die Abwassergebühren steigen und führten zu dieser Maßnahme.
Der Kämmerer zeigte in seinem ausführlichen Bericht die voraussichtlichen Kosten und Erlöse für den geplanten Zeitraum auf und errechnete eine neue Abwassergebühr von 3,54 € pro Kubikmeter. Dies entspricht eine Anhebung von 78 Cent pro Kubikmeter oder rund 28 % seit der letzten Erhöhung im Jahr 2018.
In der Beratung waren sich alle Fraktionen einig, dass die Erhöhung kommen muss und stimmten einstimmig dem Verwaltungsentwurf zu. Dementsprechend wurde der Entwurf auch als Satzung zum 01.01.2024 beschlossen. - Einen Zuschussbetrag in Höhe von 1.097,80 € erhält die Kath. Kirchenstiftung Oberhaid für Pflasterarbeiten und einer Zaunanlage am Kindergarten Maria Hilf. Dieser Betrag wird im Haushaltsjahr 2024 ausbezahlt.
- Nach vier vorausgehenden Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses wurde vom Gemeinderat die Jahresrechnung 2017 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis festgestellt und die Entlastung erteilt.
- Die gemeindlichen Klärwärter stellten fest, dass aus dem Abwassernetz im Gemeindeteil Unterhaid eine große Menge Fremdwasser in der Kläranlage ankommt. Eine beauftragte Firma hat bei einer Kamerabefahrung nun festgestellt, dass mehrere Teile des Kanalnetzes schadhaft sind und somit Fremdwasser in den Kanal eindringen kann. Das Ingenieurbüro Gaul Ingenieure wertete in der Sitzung die Befahrungsdaten aus zeigte mögliche Sanierungsschritte auf. Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen sollen in einem Zeitrahmen von ca. 10 Jahren durchgeführt werden.
- Im Ortsteil Staffelbach wurde der Bebauungsplan „Kirchäcker“ durch einen Aufstellungsbeschluss zum Teil abgeändert. Notwendig wurde dieser Beschluss, um einen Teilbereich eines darin befindlichen Grundstückes bebauen zu können.