Wichtiges aus der Gemeinde Juni 2024

Gemeinderatssitzung am 4. Juni 2024

Diese Sitzung stand ganz im Zeichen des Haushaltsplanes 2024. In zwei vorausgegangen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses wurde der Haushaltsplan vom Kämmerer vorgestellt und intensiv beraten.

  • Das Gesamthaushaltsvolumen für das Haushaltsjahr 2024 in den Einnahmen und Ausgaben beträgt 16.341.030 €. Davon ist der Verwaltungshaushalt mit 12.064.430 € und der Vermögenshaushalt mit 4.276.600 € beziffert.

    In der GR-Sitzung erläuterte der Kämmerer das Zahlenwerk und sprach über die Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt. Die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde ist daraus ersichtlich, wenn eine Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt erfolgt. Diese Zuführung ist in unserer Gemeinde gegeben, sodass ein höherer Betrag als „freie Finanzspanne“ verbleibt. Im Vermögenshaushalt erfasst sind die Beträge für vorgesehene Investitionen. Im laufenden Haushaltsjahr sind folgende größere Ausgaben geplant:

    Feuerwehrbeschaffungen, Gestaltung des Rathausplatzes, Straßensanierungen, Kläranlagen Oberhaid und Trunstadt, Kanalsanierung BA 5 in Staffelbach.

    Alle sind finanziell gesichert und können durchgeführt werden.
    Nach den Ausführungen des Kämmerers wurde vom Gremium der Haushaltsplan für 2024 einstimmig angenommen.

  • Über die Änderung des Bebauungsplanes „Ost“ in Oberhaid wurden die Stellungnahmen der Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange vom Planungsbüro erläutert und die jeweils notwendigen Beschlüsse gefasst.
  • Durch die Auflösung des Bahnüberganges Weide wird für die südlich gelegenen Grundstücke eine neue gemeindliche Erschließungsstraße notwendig. Diese verläuft entlang der Bahnlinie in östliche Richtung und wird an die neu errichtete Brücke angeschlossen.

    Durch diese Maßnahme eröffnet sich die Möglichkeit, südlich von der Erschließungsstraße gelegene Grundstücke für eine zukünftige Bebauung vorzusehen. Der Gemeinderat hat aus diesem Grunde einstimmig die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes „Weide Süd“ mit integriertem Grünordnungsplan auf den Weg gebracht. Im Parallelverfahren erfolgt die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beträgt rund 6,3 ha und soll mit Flächen für den öffentlichen Personennahverkehr, ein Mischgebiet sowie ein allgemeines Wohngebiet entwickelt werden.

  • Einig war sich der Gemeinderat mit dem Vorschlag aus der Verwaltung, den aufgestellten Bebauungsplan „Weide Süd“ mit einer Veränderungssperre zu versehen. Der vorgelegte Entwurf über die Veränderungssperre wurde als Satzung beschlossen.
  • Das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde für den Bauantrag in Staffelbach, ein Einfamilienhaus zu einem Wohnheim für Asylsuchende umzuändern.
  • Ein Investor möchte auf einer größeren Fläche eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichten. Die Gemeinde hat jedoch für dieses Grundstück eine Veränderungssperre erlassen. Somit konnte das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden. Daher wurde der Bauantrag vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt.


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